Faesers Abschied: "gesichert" rechtsextrem
Ein Abgang mit Paukenschlag
am Freitag, den 02.05.2025 trat Nancy Faeser (damals als Noch-Innenministerin) vor die Kameras der Presse und verkündete die Hochstufung der AfD als gesichert rechtsextrem.
Dabei bezog sie sich auf ein Gutachten des VS, das zu einer heftigen Debatte in der Öffentlichkeit wurde.
Die zentralen Punkte der Auseinandersetzung sind...
Einstufung und Veröffentlichung: Das BfV stufte die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch ein und legte ein umfangreiches Gutachten vor. Die Veröffentlichung dieses Gutachtens, insbesondere durch Medien wie Cicero, führte zu einer breiten öffentlichen Debatte.
Vorwurf des politischen Alleingangs: Nancy Faeser, damals Bundesinnenministerin, wurde von der Opposition vorgeworfen, die Veröffentlichung des Gutachtens politisch gesteuert oder zumindest begünstigt zu haben, um der AfD im Wahlkampf zu schaden. Kritiker stellten die Frage, ob eine solche Veröffentlichung durch das Ministerium rechtlich zulässig war und ob es sich um einen unzulässigen Eingriff in die politische Landschaft handelte.
Faesers Position: Faeser wies jeglichen politischen Einfluss auf die rein fachliche Einschätzung des Verfassungsschutzes zurück. Sie betonte, dass die Entscheidung allein auf der Grundlage der umfassenden Analyse durch das BfV getroffen wurde und sie lediglich über die neue Bewertung informiert habe.
Rechtliche Debatte: Die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des Gutachtens wurde intensiv diskutiert. Es ging um die Frage, inwieweit vertrauliche Informationen des Verfassungsschutzes, die als Verschlusssache eingestuft sein könnten, der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen. Ein rechtliches Verbot hat es allerdings bis heute nicht gegeben. Deshalb hier für Euch das Gutachten, aufgeteilt in 2 PDF-Dokumente zum einsehen. Anmerkung: da die Dokumente über einen Kopierer eingescannt wurden liegen sie nur im Bildformat vor, d.h. eine Textsuche oder Ähnliches ist in der PDF leider nicht möglich.
Und das Urheberrecht? Behörden haben schon mehrfach versucht, mit dem Urheberrecht die Veröffentlichung von staatlichen Dokumenten zu verhindern. Dies wird oft unter dem Schlagwort "Zensurheberrecht" diskutiert. Der BGH entschied allerdings 2020 im Afghanistan-Papiere-Urteil, dass ein hohes öffentliches Interesse an einem Dokumenteninhalt das Urheberrecht in der Abwägung ausstechen kann.